Drehgenehmigungen
Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen wird grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg benötigt.
Ein Antrag für die Genehmigung für Dreharbeiten ist formlos an die örtliche zuständige Verwaltungsbehörde zu stellen. Für Drehgenehmigungen in der Stadt Freiburg ist dies
Amt für öffentliche Ordnung
Polizei- und Gewerbebehörde
Team Veranstaltungen
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
veranstaltungen [at] stadt [dot] freiburg [dot] de
Servicetelefon: 0761 201 4920
Folgende Punkte müssen in dem Antrag enthalten sein:
- Name, Adresse und Erreichbarkeit des Antragstellers (Tel., Fax, Handy)
- genaue Orts- und Terminangaben zum Dreh- und Programmablauf
- Beschreibung der Dreharbeiten
- Einsatz von Sondereffekten wie Nebel, Rauch, Musik o.ä.
- benötigte Aufbauten (z.B. Dolly)
- benötigte Absperrungen während der Dreharbeiten (Straßensperrungen, Intervallsperrungen, Halteverbote oder andere, den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen)
- genaue Angaben des Drehorts (wenn möglich mit Lageplanskizze)
Generell ist zu beachten, dass der Antrag möglichst frühzeitig (mindestens 14 Tage vor Drehbeginn) eingereicht werden soll.
Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand für die Erteilung der Drehgenehmigung sowie nach Dauer, Art und Ausmaß der Nutzung von öffentlichem Straßengelände.
Falls Fahrzeuge eingesetzt werden müssen, sind in der Fußgängerzone oder in parkraumbewirtschafteten Bereichen eventuell zusätzlich Ausnahmegenehmigungen nach der StVO erforderlich. In diesen Fällen sind Angaben zu Anzahl und Zweck der Fahrzeuge erforderlich (z.B. Bühnen-, Lichtfahrzeug, Kennzeichen, Tonnage), ob sie nur zufahren oder auch abgestellt werden müssen. Speziell in der Fußgängerzone gibt es nur sehr eingeschränkte Abstellmöglichkeiten. Bestimmte, reine Fußgängerbereiche können nicht befahren werden.